Oft besteht bereits zu Lebzeiten das Bedürfnis, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Die Motive sind dabei vielfältig, sei es im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Hofübergabe oder bei der Übertragung von Immobilieneigentum auf den Ehegatten oder die Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei diesen komplexen Themen sind zahlreich und der Notar stellt als kompetenter Berater sicher, dass sowohl die Interessen des Übertragenden als auch die des Erwerbers bestmöglich gewahrt werden. Insbesondere die Ausnutzung von Steuerfreibeträgen und die Steuerfolgen im Allgemeinen sind in diesem Zusammenhang zu beachten, so dass eine Abstimmung zwischen Beteiligten, Steuerberater und Notar sinnvoll ist.

Zusätzlich kann sich aus Sicht des Übertragenden die Frage ergeben, welche Rechte ihm nach der Übertragung an dem Übertragungsgegenstand zustehen können, um eine Versorgung im Alter sicherzustellen. Der Notar berät Sie dabei ausführlich und erläutert die verschiedenen Gestaltungsvarianten (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch, Pflegeverpflichtung und Altenteil).

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