Der Volksmund sagt, man solle im Leben ein Haus bauen, ein Kind zeugen und einen Baum pflanzen. Mit der Gründung einer Familie bzw. der Eingehung von Ehe oder Partnerschaft geht jedoch viel Verantwortung einher. Hier umfasst die notarielle Beratung insbesondere die Frage nach dem Abschluss eines Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrages (bei nicht-ehelichen Partnerschaften), sofern die Beteiligten eine vom gesetzlichen Normalfall abweichende Lösung wünschen. Dies kann u. a. dann besonders sinnvoll sein, wenn Unternehmer die Ehe eingehen oder erhebliches Immobilienvermögen schon vor der Eheschließung existiert, welches für die Zukunft abgesichert werden soll. Eheverträge können dabei sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden.

Der Notar steht Ihnen aber auch dann zur Seite, wenn eine Ehe oder Partnerschaft scheitert und Sie sich über das Vermögen auseinandersetzen müssen. Ein typischer Fall ist der Abschluss einer sog. Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung, in deren Rahmen auch Immobilieneigentum übertragen werden kann.

Bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt, wird üblicherweise im Rahmen einer Adoption oder künstlichen Befruchtung ebenfalls der Notar aufgesucht. Er berät die Beteiligten auf der juristischen Ebene und stellt sicher, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen gewahrt werden.