Ähnlich wie bei der Verfügung von Todes wegen ist auch das Thema der Vorsorge für den Fall eines Unfalls oder aufgrund Krankheit eines, mit dem man sich eher ungern auseinandersetzt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil hier vielfach die Fehlvorstellung vorherrscht, dieses Thema werde erst im Alter relevant und im Notfall könne automatisch der Ehegatte die relevanten Geschäfte für den Betroffenen führen.
Daher ist es ratsam, auch hierzu frühzeitig den Rat eines Notars einzuholen und ggf. eine General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung beurkunden zu lassen. Diese stellt sicher, dass im Notfall eine Vertrauensperson des Betroffenen dessen Angelegenheiten regeln kann. Zu diesem Themenkomplex gehört auch die Frage nach einer Patientenverfügung, die medizinische Anordnungen des Betroffenen für den Fall enthält, dass dieser seinen Willen nicht mehr selber erklären kann.