Das Thema Immobilien verbindet üblicherweise jeder mit dem Notar, sei es im Rahmen eines Kaufs, Verkaufs oder Tauschs unter Privatpersonen oder unter Mitwirkung eines Bauträgers bzw. der Stadt. Sollen diese Maßnahmen über eine Bank fremdfinanziert werden, wird die dafür erforderliche Belastung des Grundstücks beim Notar durchgeführt. Daneben gibt es weitere Formen der Übertragung, z. B. bei einer vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung der Immobilie innerhalb der Familie.
Aber auch die Bestellung einer Dienstbarkeit z. B. in Form eines Wegerechtes führt die Beteiligten zum Notar. Ferner gehört die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken zum Tätigkeitsgebiet des Notars sowie die Aufteilung eines Hausgrundstücks in mehrere Wohnungen (Wohnungs- und Teileigentum) bzw. Gewerbeeinheiten. Gerade bei der sog. Teilungserklärung zur Aufteilung eines Hauses in mehrere Wohn-/Gewerbeeinheiten ist die frühe Kontaktaufnahme zum Notar wichtig, um die komplexen Prozesse (Aufteilungspläne etc.) optimal zu steuern.
Nützliche Links
Für weitere Details wird auf die Informationsmaterialien der Bundesnotarkammer verwiesen:
Grundstücks- und Hauskaufverträge – Glossar der Bundesnotarkammer
Kauf eines gebrauchten Hauses – Merkblatt der Bundesnotarkammer
Wohnungs- und Bauträgerkaufverträge – Glossar der Bundesnotarkammer
Grundschulden und Hypotheken Glossar – Glossar der Bundesnotarkammer
Beispiele für die Kosten bei Immobilientransaktionen finden Sie auf der folgenden Seite:
http://notar.de/immobilien/notarkosten-immobilien